Fluggastrechte

Flugausfall und Flugverspätung


Anwalt Fluggastentschädigung Mainz

Zu meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht gehört auch die Geltendmachung einer Entschädigung bei Flugausfall und Flugverspätung:


Gesetzlicher Anspruch auf Entschädigung


Bei einer Annullierung des Fluges oder bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden kann einem Flugpassagier gemäß der Fluggastrechte-Verordnung der Europäischen Union  (Verordnung (EG) Nr. 261/2004) eine sog. Fluggastentschädigung gegen die Fluggesellschaft zustehen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Airline den Flugausfall bzw. die Flugverspätung zu vertreten hat und kein Fall von höherer Gewalt (z. B. schlechte Wetterbedingungen, terroristische Angriffe etc.) vorliegt.


Höhe der Fluggastentschädigung


Die Höhe der von der Fluggesellschaft zu zahlenden Entschädigung ist nicht nicht etwa vom Preis abhängig, den der Fluggast für sein Flugticket bezahlt hat, sondern von der Länge der Flugstrecke. Bei einer Flugstrecke von bis zu 1.500 km beträgt die Entschädigung € 250,- pro Person. Bei einer Flugstrecke von mehr als 1.500 km, aber weniger als 3.500 km beträgt die Entschädigung € 400,- pro Person. Beträgt die Flugstrecke mehr als 3.500 km, kann eine Entschädigung von € 600,- pro Person geltend gemacht werden. 


Gerichtliche Geltendmachung


In der Praxis ist leider zu beobachten, dass viele Airlines sich weigern, ihren Passagieren diese Entschädigungspauschalen zu zahlen. Oftmals ist es daher erforderlich, die entsprechenden Ansprüche gerichtlich geltend zu machen. Hierbei bin ich Ihnen als Anwalt gerne behilflich.

Rechtsanwalt Thorsten Jawinski - Ihr Anwalt für Verkehrsrecht in Mainz-Gonsenheim


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