Testament

Testament


Anwalt Testament Mainz

Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt für Erbrecht ist die Gestaltung, Prüfung und Anfechtung von Testamenten:


Letztwillige Verfügung des Erblassers


Ein Testament ist der "letzte Wille" einer Person. Der Erblasser regelt dort, was mit seinem Vermögen nach seinem Tod geschieht. Wird kein Testament errichtet, gilt die sog. gesetzliche Erbfolge. Anders als ein Erbvertrag muss ein Testament nicht zwingend notariell beurkundet werden. Möglich ist auch die Errichtung eines sog. eigenhändigen Testamentes. Dieses muss vom Erblasser selbst geschrieben und unterschrieben werden.


Berliner Testament


Ehegatten können ein gemeinschaftliches Testament errichten. Hierzu reicht es aus, dass nur ein Ehegatte das Testament schreibt und beide Ehegatten es anschließend unterschreiben. Eine Sonderform des Ehegattentestamentes ist das sog. Berliner Testament. Dort setzen sich die Ehepartner zunächst gegenseitig als Alleinerben ein. Erst nach dem Tod des längstlebenden Ehegatten erbt ein Dritter (z. B. die gemeinsamen Kinder) das dann noch vorhandene Vermögen.


Enterbung und Pflichtteil


In Deutschland gilt der Grundsatz der Testierfreiheit, d. h. jeder kann selbst bestimmen, wer sein Erbe werden soll. Auch die Enterbung von Personen, die nach der gesetzlichen Erbfolge eigentlich erben würden, kann in einem Testament geregelt werden. Wird allerdings eine pflichtteilsberechtigte Person enterbt, kann diese gegen den oder die Erben Pflichtteilsansprüche geltend machen. [ mehr ]

Rechtsanwalt Thorsten Jawinski - Ihr Anwalt für Erbrecht in Mainz-Gonsenheim


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